Gunnar Falckenperck
2020-04-22 21:23:45 UTC
Das kommende neue Deutsche Kaiserreich und Staatsangehörigkeitsfrage
Das letzte Stichdatum ist der 27.10.1918 in Bezug aufs Territorium.
Die Muselabsiedelung funktioniert so:
Jeder wird einen Abstammungsnachweis führen müssen nach einem
Reichsstaatsangehörigkeitsgesetz von 1914 - hoffentlich elektronisch
aber im bürokratischen Steinzeitgermanien ist alles möglich. Wer bis zu
diesem Zeitpunkt (also auch vorher) in den ehem. Reichprovinzen
Vorfahren nachweisen kann, erhält die Staatsangehörigkeit zum
Kaiserreich. Wer nein, nicht. Das heisst nicht automatisch, dass es eine
Vertreibung geben wird, ist aber möglich, vor allem bei offensichtlich
kulturfremden.
Die Ostprovinzen (heutiges Polen, Russland, Teil Litauen) und Elsass
Lothringen werden unter Selbstverwaltung gestellt (Teilautonomie),
Regeln wie oben.
Rein rechtlich ist das sauber, denn 27.10.1918 war die letzte Handlung
des Kaisers vor Abdankung. Das Reichszugehörigkeitsgesetz wäre damit
noch in Kraft, sobald das Kaiserreich wieder in Kraft gesetzt ist.
Der US Kongress hat den Friedensvertrag nach WK 1 nie ratifiziert.
Wie es im Habsburger Reich laufen soll, ist mir nicht bekannt.
Vermutlich wird es samt der Schweiz an das neue Deutschland einfach
angeschlossen.
Für die Grenzvariante 1937 gibt es soweit keine rechtliche Grundlage.
Gunnar
Das letzte Stichdatum ist der 27.10.1918 in Bezug aufs Territorium.
Die Muselabsiedelung funktioniert so:
Jeder wird einen Abstammungsnachweis führen müssen nach einem
Reichsstaatsangehörigkeitsgesetz von 1914 - hoffentlich elektronisch
aber im bürokratischen Steinzeitgermanien ist alles möglich. Wer bis zu
diesem Zeitpunkt (also auch vorher) in den ehem. Reichprovinzen
Vorfahren nachweisen kann, erhält die Staatsangehörigkeit zum
Kaiserreich. Wer nein, nicht. Das heisst nicht automatisch, dass es eine
Vertreibung geben wird, ist aber möglich, vor allem bei offensichtlich
kulturfremden.
Die Ostprovinzen (heutiges Polen, Russland, Teil Litauen) und Elsass
Lothringen werden unter Selbstverwaltung gestellt (Teilautonomie),
Regeln wie oben.
Rein rechtlich ist das sauber, denn 27.10.1918 war die letzte Handlung
des Kaisers vor Abdankung. Das Reichszugehörigkeitsgesetz wäre damit
noch in Kraft, sobald das Kaiserreich wieder in Kraft gesetzt ist.
Der US Kongress hat den Friedensvertrag nach WK 1 nie ratifiziert.
Wie es im Habsburger Reich laufen soll, ist mir nicht bekannt.
Vermutlich wird es samt der Schweiz an das neue Deutschland einfach
angeschlossen.
Für die Grenzvariante 1937 gibt es soweit keine rechtliche Grundlage.
Gunnar